Krypto-Wettanbieter: was in Deutschland erlaubt ist und was nicht

Updated Oktober 2026
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Wer nach „Wettanbietern mit Krypto“ sucht, fragt meistens nach einer Lücke: nach einer Zahlung, die nicht über das eigene deutsche Bankkonto läuft, nicht beim Einzahlungslimit mitzählt und beim Auszahlungsknopf nicht nach dem Personalausweis fragt. Genau diese Lücke existiert auf dem legalen deutschen Markt nicht. Kein Anbieter auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) nimmt Kryptowährungen an, und das ist keine Zufälligkeit des Marktangebots, sondern die direkte Folge von § 6b Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Wer in Deutschland mit Bitcoin, Ethereum oder Stablecoins wetten will, landet deshalb zwangsläufig bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis, ohne Anschluss an OASIS, ohne Limitdatei und ohne deutsche Gerichtsbarkeit. Die folgende Übersicht trennt die beiden Welten sauber, beschreibt die offshore Seite als das, was sie ist, und zeigt, was an den zehn bekanntesten Namen im Vergleich tatsächlich anders läuft.

Ein Serverraum mit Reihen schwarzer Schränke und blinkenden Lichtern in kühlem Licht, ohne Menschen.
Kryptowerte sind nach § 1 Absatz 11 Satz 4 KWG unter anderem digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde.

Stand: Oktober 16, 2026 · geprüft gegen die GGL-Whitelist und das BaFin-Merkblatt zum Kryptoverwahrgeschäft.

Ranking: zehn Namen, zwei Rechtswelten

Die folgende Tabelle ordnet die zehn Anbieter, die in der Suche nach „Krypto-Wettanbietern“ in Deutschland auftauchen, in zwei Gruppen: sechs Inhaber einer deutschen Sportwetten-Erlaubnis, vier Anbieter ohne diese Erlaubnis. Beide Gruppen werden hier nicht als gleichwertige Alternativen dargestellt. Die Spalten sagen bewusst wenig: sie nennen den Markennamen, den Status auf der GGL-Whitelist und das Datum der ersten Sportwetten-Erlaubnis. Wer mit Krypto zahlen will, hat in der ersten Gruppe keine Option, und genau das zeigt die Tabelle auf den ersten Blick.

Marke GGL-Whitelist Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
Betway gelistet Betway Limited 09.03.2021
Wettarena gelistet I.B.C. Sportsbetting Limited 09.10.2020
MERKUR BETS gelistet Merkur Bets Malta Limited 06.11.2023
Interwetten gelistet Interwetten Gaming Limited 02.11.2020
DAZN Bet gelistet DZBT Operations Limited 22.08.2023
bwin gelistet bwin (Deutschland) Limited 09.10.2020
Allyspin nicht gelistet Anjouan / Curaçao (Drittquellen) —
22Bet nicht gelistet Curaçao (Drittquellen) —
Playzilla nicht gelistet Curaçao (Drittquellen) —
Sportaza nicht gelistet Anjouan (eigene Angabe) —

Die Spalte „Erlaubnisinhaber“ nennt die juristische Person, die auf der GGL-Whitelist oder im Impressum des Anbieters geführt wird. Bei den vier offshore Marken steht „—“, weil weder ein deutsches Erlaubnisdatum existiert noch ein Datum, das in Deutschland Bedeutung hätte. Die Reihenfolge innerhalb der Tabelle folgt nicht einer Quoten- oder Bonus-Bewertung, sondern der Sortierung: zuerst die Whitelist-Inhaber in der Reihenfolge ihrer ersten Erlaubnis, dann die offshore Anbieter in alphabetischer Folge. Wer aus der Tabelle eine Empfehlung liest, liest sie gegen den Text.

Die wichtigste Zelle der Tabelle ist die zweite. „Gelistet“ bedeutet: Anbieter darf in Deutschland Sportwetten vermitteln, ist an OASIS und LUGAS angeschlossen, akzeptiert Zahlungen nur von Konten, die auf den eigenen Namen lauten, und nimmt keine anonymen Zahlungsmittel. „Nicht gelistet“ bedeutet: keines davon gilt. Dieser Unterschied entscheidet alles, was auf dieser Seite zu jeder einzelnen Marke noch zu sagen ist.

Überblick: warum „Krypto“ in Deutschland ein anderes Thema ist

In Deutschland wirbt kein legaler Wettanbieter mit Kryptowährungen. Das ist kein Anbieterkalkül, sondern § 6b Absatz 4 GlüStV 2021: Zahlungen auf ein Wettkonto sind nur von einem Zahlungskonto zulässig, das auf den Namen der spielenden Person lautet und bei einem Institut geführt wird, das dem Geldwäschegesetz unterliegt. Anonyme Zahlungsmittel sind ausdrücklich nicht erlaubt. Kryptowährungen sind nach § 1 Absatz 11 Satz 4 KWG digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde, und das ist genau die Definition, mit der eine Zahlung „anonym“ sein kann. Die Folge ist hart: jede Einzahlung in Bitcoin, Ethereum oder USDT an einen deutschen Wettanbieter wäre regelwidrig. Kein GGL-gelisteter Anbieter bietet sie an, und kein seriöser wird es in absehbarer Zeit anbieten.

Wer dennoch nach „Krypto-Wettanbietern“ sucht, sucht faktisch nach Offshore. Diese Anbieter unterhalten Lizenzen aus Curaçao, Anjouan oder anderen Jurisdiktionen, die mit dem deutschen Erlaubnissystem nichts zu tun haben. Sie nehmen Krypto, weil sie keiner deutschen Aufsicht unterstehen. Sie sind in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel im Sinne von § 4 Absatz 1 GlüStV. Die GGL hat am 17. September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten gewarnt. Daraus folgt: die folgende Seite beschreibt diese Anbieter, weil sie in der Suche vorkommen, sie beschreibt sie aber als das, was sie sind, und sie empfiehlt sie nicht.

Drei Begriffe tragen die ganze Seite: Erlaubnis (nicht „Lizenz“), Whitelist und anonyme Zahlungsmittel. Wer in Deutschland wettet, prüft am Eingang die Whitelist. Wer mit Krypto zahlt, fällt durch dieses Tor. Wer auf einer Offshore-Seite spielt, hat keine deutsche Erlaubnis, keinen Anschluss an OASIS und keine Limitdatei, die das eigene Spiel kontrolliert. Der wichtigste Punkt der gesamten Übersicht ist deshalb ein rechtlicher, nicht ein quoten- oder bonustechnischer: Es gibt in Deutschland keinen Krypto-Wettanbieter mit Erlaubnis, und alle folgenden Erläuterungen ordnen sich dieser Tatsache unter.

Grundlage: was eine Kryptowährung im deutschen Recht ist

Das Verbot anonymer Zahlungsmittel knüpft an einen klar definierten Begriff. Kryptowerte sind nach § 1 Absatz 11 Satz 4 KWG unter anderem digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde. Das BaFin-Merkblatt zum Kryptoverwahrgeschäft, zuletzt geändert am 25. September 2023, beschreibt das Kryptoverwahrgeschäft als Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln. Auf europäischer Ebene regelt MiCAR, die Markets in Crypto-Assets Regulation, die Zulassungspflicht für Kryptowerte-Dienstleister, in Deutschland erteilt die BaFin diese Zulassung. Wer in Deutschland Krypto verwahrt, verwahrt es also unter Aufsicht, und wer damit zahlt, tut es nicht anonym in dem Sinne, den § 6b Absatz 4 GlüStV meint.

Eine einzelne Metallmünze liegt auf einem dunklen Schreibtisch neben einem Notizbuch und einem Stift.
In Deutschland klärte erst das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin; zuvor bestanden hierzu keine verbindlichen steuerlichen Regeln.

Die steuerliche Seite ist seit 2022 sortiert. Das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 hat die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin verbindlich geklärt; vorher bestanden hierzu keine verbindlichen steuerlichen Regeln. Wer Bitcoin hält und mit Gewinn verkauft, muss diesen Gewinn nach einer Haltedauer von einem Jahr nicht versteuern, davor fällt er unter die üblichen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist entschieden, dass beim Kauf und Verkauf von Bitcoin keine Mehrwertsteuer anfällt, und das Bundesfinanzministerium hat das am 27. Februar 2018 gegenüber den obersten Länderfinanzbehörden bestätigt. Beim Tausch gegen eine Wette ändert sich daran nichts: ein Gewinn aus einer Bitcoin-Wette ist steuerlich ein Gewinn aus einer Wette und kein Tauschgeschäft.

Eine einzelne Metallmünze liegt auf einem dunklen Schreibtisch neben einem Notizbuch und einem Stift. *In Deutschland klärte erst das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin; zuvor bestanden hierzu keine verbindlichen steuerlichen Regeln.*

Diese Grundlagen sind nicht trockene Theorie. Sie erklären, warum ein GGL-gelisteter Anbieter keine Krypto akzeptieren kann, ohne gegen das eigene Gesetz zu verstoßen, und sie erklären, warum ein Offshore-Anbieter die deutsche Aufsicht schlicht ignoriert. Wer „Krypto“ und „Sportwetten“ zusammendenkt, denkt zwei Rechtssysteme zusammen, die sich in diesem Punkt ausschließen.

Rechtslage: was OASIS, LUGAS und § 6b konkret bedeuten

Das deutsche Glücksspielrecht baut drei Schutzschichten auf, von denen jede einzelne anonyme Zahlungen unmöglich macht. Die erste Schicht ist die Identitätsprüfung: Anbieter mit deutscher Erlaubnis verifizieren die spielende Person vollständig, bevor Auszahlungen möglich sind, und führen ein Konto pro Person. Vor der vollständigen Verifizierung darf höchstens 72 Stunden lang mit einem Einzahlungslimit von 100 € gespielt werden, Auszahlungen sind in dieser Phase nicht möglich. Die zweite Schicht ist das Einzahlungslimit: 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg als Standard, durchgesetzt über die LUGAS-Limitdatei, mit der Möglichkeit einer Erhöhung auf bis zu 30.000 € nur bei nachweisbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und auch dann nur für einen eng begrenzten Anteil aktiver Spielender. Die dritte Schicht ist die Sperrung: OASIS, das Spielersperrsystem, wird bei Registrierung und Login abgefragt, eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, ansonsten mindestens ein Jahr, der Panikbutton löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus.

Eine Waage aus Messing steht auf einem Holztisch vor einem Fenster, im Hintergrund unscharf ein Bücherregal.
Die GGL warnte am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten.

Zahlungen sind die Schicht, die hier am sichtbarsten greift. § 6b Absatz 4 GlüStV 2021 lässt nur Zahlungen von einem Zahlungskonto zu, das auf den Namen der spielenden Person lautet, bei einem Institut, das dem Geldwäschegesetz unterliegt. Kryptowährungen sind über die Wallet-Adressen pseudonym, nicht namentlich zugeordnet, und kein deutsches Kreditinstitut im GwG-Sinn führt ein Konto in Bitcoin. Damit fällt Krypto als Zahlungsmittel auf das Whitelist-Modell durch. Prepaid-Karten ohne vollständige Identifizierung sind aus demselben Grund ausgeschlossen. Das ist die Mechanik, die der GGL am 17. September 2026 Anlass zur Warnung vor illegalen Angeboten gegeben hat.

Die Waage aus Messing auf einem Holztisch steht vor einem Fenster, im Hintergrund ein unscharfes Bücherregal. *Die GGL warnte am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten.*

Die zivilrechtliche Seite ist noch in Bewegung. Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; im konkreten Fall fordert der Kläger von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt am EuGH, Nicholas Emiliou, hält es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 grundsätzlich für möglich, nicht zugelassene Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten, mit einer Ausnahme dort, wo Behörden zugesichert haben, die Erlaubnispflicht vorerst nicht durchzusetzen. Eine Entscheidung des EuGH steht aus. Wer auf einer Offshore-Seite spielt, spielt also in einer Grauzone mit offenem Ausgang; eine Garantie auf Rückzahlung ist das nicht.

Strafrechtlich bleibt die Lage klar: Wer in Deutschland ohne Erlaubnis Sportwetten organisiert, macht sich nach § 284 StGB strafbar, Geldbuße oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren; werbung macht sich nach § 285 StGB strafbar, bis zu einem Jahr. Die Teilnahme als spielende Person kann nach § 285 StGB mit Geldbuße oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten geahndet werden. Verfahren gegen einzelne Spielende in Deutschland sind nicht etabliert, aber das ist kein Freibrief, sondern eine statistische Lücke.

Spielerschutz: was nur die Whitelist bietet

OASIS, LUGAS, der Panikbutton und das 1.000 €-Limit sind keine Werbeversprechen, sondern gesetzliche Pflichten jedes Erlaubnisinhabers nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021. Wer auf einer Offshore-Seite spielt, hat keines davon. Das ist die hartnäckigste Verwechslung im gesamten Suchthema: „ohne Verifizierung“ klingt nach weniger Bürokratie und ist in Wahrheit weniger Schutz. Wer sich selbst sperren lassen will, kann sich an eine Whitelist-Plattform wenden und ist in 24 Stunden ausgesperrt; wer auf einer Offshore-Seite spielt, sperrt nur dieses eine Konto und kann morgen beim nächsten Anbieter weiterspielen. Die GGL-Limitdatei sorgt dafür, dass das 1.000 €-Limit pro Monat auch dann gilt, wenn der Versuch, es zu umgehen, über mehrere Anbieter läuft; auf Offshore-Seiten gibt es keine Limitdatei und kein Limit, das von außen kontrolliert wird.

Die GGL hat in ihren Veröffentlichungen wiederholt darauf hingewiesen, dass die Spielersperre und das Einzahlungslimit nur dann greifen, wenn der Anbieter überhaupt an OASIS und LUGAS angeschlossen ist. Beide Systeme sind nicht öffentlich zugänglich, der Anbieter ist angeschlossen, der Spielende sieht nur die Wirkung. Wer bei einem GGL-gelisteten Anbieter spielt, hat diese Wirkung; wer bei einem Offshore-Anbieter spielt, hat sie nicht, und der Unterschied zeigt sich nicht im Wettschein, sondern in der Krise, wenn das eigene Spiel außer Kontrolle gerät.

Wer sich Sorgen um das eigene Spielverhalten macht, hat mehrere Anlaufstellen, die unabhängig von einem Anbieter arbeiten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet unter „Check dein Spiel“ eine anonyme Selbsteinschätzung, die Bundesländer unterhalten Suchtberatungsstellen, und OASIS-Sperren können über jeden deutschen Anbieter ausgelöst werden und gelten dann für alle Whitelist-Anbieter. Diese Anlaufstellen funktionieren, weil das Whitelist-System funktioniert. Sie funktionieren nicht für Offshore.

Krypto und Anonymität: warum die Blockchain kein Geheimnis ist

Die Annahme, Krypto sei „anonym“, hält einer Blockchain-Analyse nicht stand. Jede Transaktion in Bitcoin, Ethereum und den meisten anderen Netzen ist in einer öffentlichen Datenbank für immer sichtbar, mit Absender, Empfänger, Betrag und Zeitstempel. Was fehlt, ist die Zuordnung zu einer Person, und genau die stellt jeder Krypto-Börse, die in Deutschland oder der EU reguliert arbeitet, nach dem Geldwäschegesetz her. Die BaFin beaufsichtigt diese Börsen, MiCAR regelt die Zulassung, und jede ernst zu nehmende Börse verlangt eine vollständige Identitätsprüfung. Wer Bitcoin auf einer regulierten Börse kauft, ist gegenüber der Börse identifiziert, und die Transaktion lässt sich bis zur Wallet des Anbieters zurückverfolgen.

Auf einer Offshore-Wettseite, die mit Krypto zahlt, ist die Spur in beide Richtungen offen: vom Konto des Spielenden auf der Seite zur Wallet, von der Wallet zur Börse, von der Börse zur Person. Die Kette ist nicht unterbrochen, sie ist nur nicht in der Hand einer deutschen Aufsichtsbehörde. Das ist der Punkt, an dem das Versprechen der Anonymität technisch leer wird. Es ist nicht der Punkt, an dem es datenschutzrechtlich belanglos wird. Die Person hinter einer Wallet weiß, dass eine Behörde mit einem Auskunftsbeschluss an die Börse herantreten kann, und die Offshore-Seite speichert die Wallet-Adressen, die eingezahlt haben. Das ist kein Anonymitätsgewinn gegenüber einer deutschen Karte, sondern ein anderer Datenraum mit anderen Schutzregeln und ohne deutsche Aufsicht.

Was die Offshore-Seite technisch bietet, ist die Geschwindigkeit. Einzahlung und Auszahlung in Bitcoin oder USDT laufen in Minuten, nicht in Tagen. Das ist ein echter Vorteil im Vergleich zu Überweisungen auf deutsche Wettkonten, und es ist gleichzeitig ein Mechanismus, der das eigene Spiel beschleunigt, ohne dass das 1.000 €-Limit greift. Die Geschwindigkeit ist der Grund, warum Krypto überhaupt in der Wett-Suche auftaucht, und sie ist der Grund, warum die deutsche Regulierung sie an dieser Stelle aussperrt.

Lizenzstatus der zehn Anbieter im Vergleich

Die sechs Whitelist-Inhaber unterscheiden sich im Datum der Erlaubnis, im operativen Sitz und in der Markenstruktur, nicht in der Frage, ob sie Krypto annehmen. Die vier Offshore-Anbieter unterscheiden sich in der behaupteten Lizenz und in der Zahl der beworbenen Sportarten, und sie nehmen Krypto, weil sie keiner deutschen Aufsicht unterstehen. Im Folgenden jeder Anbieter einzeln, mit dem, was die Suche nach „Krypto“ an ihm tatsächlich ergibt.

Betway

Betway wird auf der GGL-Whitelist unter der Betway Limited mit Sitz in Malta geführt, die erste Sportwetten-Erlaubnis datiert auf den 9. März 2021, eine Folgeerlaubnis wurde am 23. Dezember 2022 erteilt. Die Marke gehört zu den ersten Inhabern der deutschen Erlaubnis und steht beispielhaft für das, was Whitelist bedeutet: vollständige Verifizierung, OASIS-Anschluss, LUGAS-Limitdatei, Zahlungen nur von Konten auf den eigenen Namen. Krypto ist im Portfolio nicht vorgesehen, und das ist keine Lücke des Angebots, sondern die direkte Folge von § 6b Absatz 4. Wer bei Betway einzahlt, tut es per Überweisung, Karte oder einem der zugelassenen E-Wallets, jeweils auf den eigenen Namen. Die Folgeerlaubnis von 2022 zeigt, dass der Anbieter die Anforderungen der Aufsicht weiter erfüllt; was sich konkret geändert hat, ist aus der Whitelist nicht abzuleiten.

Wer Betway mit Krypto sucht, sucht am Ziel vorbei. Der Anbieter deckt das Mainstream-Sportwettenangebot ab, mit Fußball, Tennis, Basketball und Eishockey als Kern, und wer mit deutscher Erlaubnis spielen will, findet hier einen Anbieter mit längerer Whitelist-Geschichte. Das ist nicht „besser“ als die anderen fünf, sondern „älter auf der Whitelist“. Für die Krypto-Frage ist es irrelevant.

Wettarena

Wettarena gehört nach den AGB zur I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta. Die GGL führt die Marke mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 15. Dezember 2022, beides unter der Konzession, die nach § 9 Absatz 8 GlüStV 2021 auf der Whitelist steht. Der Sitz in Malta teilt Wettarena mit fast allen anderen Whitelist-Inhabern; das ist kein Hinweis auf eine schwächere Aufsicht, sondern die typische Konstruktion, weil Malta als EWR-Staat eine EU-Sportwetten-Lizenz vergeben kann, die mit der deutschen Erlaubnis kombiniert wird.

Wettarena ist im direkten Vergleich ein kleinerer Name als Betway oder bwin, was sich in der Bekanntheit, nicht in der Whitelist-Position niederschlägt. Wer die Marke sucht, sucht sie meistens wegen eines Bonusangebots, das hier nicht beworben wird. Die deutsche Erlaubnis gilt, OASIS und LUGAS sind angeschlossen, Krypto ist nicht im Portfolio. Der Anbieter ist für die Krypto-Frage eine Variante des gleichen Themas, kein Gegenpol.

MERKUR BETS

MERKUR BETS wird von der Merkur Bets Malta Limited betrieben, mit Sitz im St Julians Business Centre, St. Julian’s, Malta. Die GGL-Erlaubnis für Sportwetten besteht seit dem 6. November 2023, was MERKUR BETS zu einem der jüngeren Einträge auf der Whitelist macht. Hinter der Marke steht die Gauselmann-Gruppe, einer der größten Spielautomaten-Hersteller Deutschlands, deren Marke in Spielhallen und Gaststätten fest verankert ist. Der Schritt auf die Whitelist 2023 war der Eintritt in den Online-Sportwettenmarkt unter voller deutscher Aufsicht.

Im Vergleich zu den anderen fünf Whitelist-Anbietern ist MERKUR BETS der Name mit dem stärksten stationären Hintergrund. Für die Krypto-Frage ändert das nichts. Der Anbieter akzeptiert keine anonymen Zahlungsmittel, ist an OASIS und LUGAS angeschlossen, verifiziert vollständig, und wer mit Krypto spielen will, geht auch hier leer aus. Der Vorteil dieser Marke liegt anderswo: in der Bekanntheit des stationären Namens und in einer Spielautomaten-Erlaubnis, die parallel zur Sportwetten-Erlaubnis besteht.

Interwetten

Interwetten wird von der Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Sliema, Malta betrieben und steht auf der GGL-Whitelist mit einer ersten Erlaubnis vom 2. November 2020 sowie einer Folgeerlaubnis vom 27. Dezember 2022. Die Marke gehört zu den älteren Namen im europäischen Sportwettenmarkt und war bereits vor der deutschen Regulierungswelle in Österreich aktiv. Der Schritt auf die deutsche Whitelist Ende 2020 gehörte zu den ersten Erlaubniserteilungen unter dem neuen Glücksspielstaatsvertrag.

Interwetten teilt das Profil der anderen Whitelist-Anbieter: keine Krypto-Zahlung, vollständige Verifizierung, OASIS- und LUGAS-Anschluss. Die Marke spricht eine Zielgruppe an, die mit ihr seit den frühen 2000er-Jahren vertraut ist, was sich am Wettprogramm und an den Quotierungen zeigt. Für die Krypto-Frage ist das neutral. Wer eine deutsche Erlaubnis will und mit Überweisung oder Karte einzahlt, hat hier einen Anbieter mit langer Whitelist-Geschichte.

DAZN Bet

DAZN Bet wird von der DZBT Operations Limited mit Sitz in Zebbug, Malta betrieben, die GGL-Erlaubnis für Sportwetten besteht seit dem 22. August 2023. Die Marke gehört zum DAZN-Konzern, dessen Kerngeschäft die Sport-Übertragungsrechte sind, und der Schritt in die Sportwetten unter eigener Whitelist-Erlaubnis ist die logische Verlängerung dieses Geschäftsmodells. Mit einer Erlaubnis von 2023 gehört DAZN Bet zu den jüngeren Whitelist-Einträgen.

Im Vergleich zu den älteren Marken ist DAZN Bet diejenige mit dem stärksten Streaming-Bezug, weil der Mutterkonzern die Live-Übertragungen liefert, die der Wettschein begleitet. Das ist im deutschen Sportwettenmarkt ein Vorteil, der mit dem Wettprogramm selbst wenig zu tun hat. Krypto bleibt auch hier ausgeschlossen. Wer mit Krypto zahlen will, ist auch bei DAZN Bet auf der falschen Seite der Whitelist, und wer DAZN-Inhalte schaut und parallel wetten will, hat mit DAZN Bet einen Anbieter, der beide Welten verbindet, ohne das anonyme Zahlungsmittel zu öffnen.

bwin

bwin wird von der bwin (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira, Malta betrieben und führt auf der GGL-Whitelist eine Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 mit einer Folgeerlaubnis vom 23. Dezember 2022. Die Marke gehört zu den bekanntesten Namen im europäischen Sportwettenmarkt, mit einer Vorgeschichte, die bis in die 1990er-Jahre zurückreicht. Die deutsche Erlaubnis von 2020 gehört zu den ersten Erlaubniserteilungen unter dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, was den Anbieter zu einem der „Early Mover“ auf der Whitelist macht.

bwin ist im Vergleich der sechs Whitelist-Anbieter der Name mit der breitesten Markenbekanntheit und einem breiten Wettprogramm über die Standard-Sportarten hinaus. Das ändert nichts an der Zahlungsseite: keine Krypto, vollständige Verifizierung, OASIS- und LUGAS-Anschluss. Wer den Namen aus dem TV-Sport kennt und mit deutscher Erlaubnis spielen will, hat hier einen der bekanntesten Anbieter, aber auch hier nicht den Krypto-Zugang.

Allyspin

Allyspin besitzt keine Erlaubnis für Sportwetten in Deutschland und ist daher nicht auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder zu finden. Der Anbieter betreibt einen eigenen Sportwettenbereich („Sportsbook“) mit Live-Wetten und virtuellen Sportarten, das Wettprogramm umfasst Fußball, Tennis, Tischtennis, Basketball, Eishockey, American Football und Baseball. Die Lizenz wird nach Drittquellen in Curaçao geführt; das hat in Deutschland keine rechtliche Bedeutung. Die Marke ist in Deutschland als unerlaubtes Glücksspiel im Sinne von § 4 Absatz 1 GlüStV 2021 einzustufen.

Allyspin ist genau der Typ Anbieter, der bei einer Krypto-Suche oben auftaucht: Offshore-Sitz, Curaçao-Lizenz, keine deutsche Aufsicht, Zahlungen in Krypto, schnelle Auszahlung, kein OASIS, kein LUGAS. Genau diese Merkmale sind aus deutscher Sicht keine Vorteile, sondern die Definition des unerlaubten Angebots. Wer hier spielt, hat keine Möglichkeit, sich an die GGL zu wenden, weil die GGL für nicht zugelassene Anbieter keine Spieleranliegen bearbeitet. Die Whitelist prüft Spieler selbst, und Allyspin steht nicht drauf. Das ist die einzige Information, die zu Allyspin im Rahmen dieser Seite zählt.

22Bet

22Bet operiert ohne eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis und ist somit nicht auf der offiziellen GGL-Whitelist verzeichnet. Der Anbieter wirbt mit einem Sportwetten-Bereich („Sports“), in dem unter anderem Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen angeboten werden. Die Lizenz wird nach Drittquellen in Curaçao geführt; auch das hat in Deutschland keine rechtliche Bedeutung. Die Marke gehört zu den etablierten Offshore-Anbietern im europäischen Markt und ist in Deutschland überwiegend über Drittseiten sichtbar.

Im Vergleich zu Allyspin ist 22Bet die ältere und bekanntere Marke, mit einem breiteren Wettprogramm und einer längeren Marktpräsenz. Das ändert die Rechtslage nicht. Wer in Deutschland bei 22Bet spielt, spielt bei einem Anbieter ohne Erlaubnis, ohne OASIS, ohne LUGAS, ohne deutsche Aufsicht, und wer eine Auszahlung nicht erhält, hat keinen deutschen Ansprechpartner. Die Krypto-Einzahlung, die 22Bet anbietet, ist aus deutscher Sicht kein Feature, sondern ein Marker dafür, dass der Anbieter sich bewusst außerhalb des Erlaubnissystems positioniert.

Playzilla

Playzilla führt keine Erlaubnis der deutschen Glücksspielbehörde und erscheint folglich nicht auf deren Whitelist. Der Anbieter wirbt mit einem Sportsbook-Bereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten. Die Lizenz wird nach Drittquellen in Curaçao geführt, was in Deutschland keine rechtliche Bedeutung hat. Die Marke gehört zu einer Gruppe von Offshore-Anbietern, die mit aggressiven Bonusangeboten und schnellen Krypto-Auszahlungen um Spielende werben.

Im direkten Vergleich zu 22Bet und Allyspin ist Playzilla die Marke mit der dünnsten eigenen Außendarstellung im Sportbereich. Das ist kein Qualitätsurteil über das Wettprogramm, sondern eine Beobachtung zur Sichtbarkeit. Für die rechtliche Einordnung ändert es nichts: kein Whitelist-Status, kein OASIS, kein LUGAS, keine deutsche Aufsicht, Krypto ist möglich, aber in Deutschland ein Grund, den Anbieter nicht zu nutzen, nicht ein Grund, ihn auszuwählen.

Sportaza

Sportaza verfügt nicht über eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis und ist daher nicht auf der GGL-Whitelist geführt. Der Anbieter gibt in seiner Fußzeile an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert und reguliert zu sein, und nennt die Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Die Anjouan-Lizenz ist eine der neueren Offshore-Konstruktionen und hat in Deutschland keinerlei rechtliche Bedeutung. Die Marke gehört zu einer größeren Gruppe von Anbietern, die mit Sportwetten und Casino-Spielen unter einer Lizenz auftreten.

Im Vergleich zu den anderen drei Offshore-Marken ist Sportaza der einzige, der eine Lizenz direkt auf der eigenen Website nennt, wenn auch aus einer Jurisdiktion, die in Deutschland nicht anerkannt ist. Das macht den Anbieter nicht legaler; es macht ihn nur transparenter in seiner Behauptung. Wer in Deutschland spielt, hat keine Erlaubnis, keine Aufsicht und keine deutsche Gerichtsbarkeit. Die Krypto-Zahlung ist auch hier der zentrale Mechanismus, mit dem der Anbieter außerhalb des Erlaubnissystems operiert.

Wie viel Verlust eine Auszahlung eigentlich bedeutet

Die Mechanik einer Auszahlung aus Einsatz und Quote ändert sich durch Krypto nicht; sie wird nur von einer zusätzlichen Variable überlagert, dem Wechselkurs. Eine Wette zu einer Quote von 2,10 mit einem Einsatz von 50 € zahlt im Erfolgsfall 50 € × 2,10 = 105 € zurück, der Reingewinn vor Steuer beträgt 55 €. Daran ändert sich nichts, wenn der Einsatz in Bitcoin, in Ethereum oder in Euro bezahlt wurde. Die Auszahlung erfolgt in derselben Währung wie die Einzahlung, und genau hier beginnt der Wechselkurs, die Rechnung zu verschieben. Wer in Bitcoin einzahlt, dessen 50 €-Einsatz zu einem Bitcoin-Kurs von 60.000 € 0,000833 BTC entspricht, sieht auf dem Wettschein nicht 50 €, sondern 0,000833 BTC. Gewinnt die Wette zu 2,10, zahlt der Anbieter 0,001750 BTC aus, was zu demselben Kurs wieder 105 € sind. Verliert die Wette, ist der Bitcoin-Einsatz weg, und wer zwischen Einzahlung und Auszahlung seinen Bitcoin in Euro verkauft hat, realisiert zusätzlich den Wechselkursverlust oder -gewinn.

Das ist keine theoretische Größe. Bitcoin hat in den letzten Jahren Schwankungen von zehn Prozent und mehr innerhalb weniger Tage gesehen, und in Phasen mit hoher Volatilität kann der Wechselkursverlust den Wettgewinn übersteigen. Wer mit Bitcoin wettet, wettet deshalb immer zwei Positionen gleichzeitig: die Wette selbst und den Bitcoin-Kurs. Die Auszahlung ist im Erfolgsfall höher als der Einsatz, aber nicht zwingend höher als der Euro-Wert des Einsatzes zum Zeitpunkt der Einzahlung. Ein Verlust auf der Wette ist zusätzlich ein Wechselkursrisiko, wenn zwischen Einzahlung und Auszahlung der Bitcoin-Kurs fällt und die Auszahlung in Euro umgerechnet weniger wert ist als gedacht.

Was die Suche nach „Krypto-Wettanbietern“ in Deutschland liefert

Die Suche selbst hat ein klares Ergebnis. In Deutschland gibt es keinen Wettanbieter mit deutscher Erlaubnis, der Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptiert. Das ist keine Lücke, die der Markt schließen wird, sondern die direkte Folge von § 6b Absatz 4 GlüStV 2021, der nur Zahlungen von Konten auf den eigenen Namen bei Geldwäschegesetz-pflichtigen Instituten zulässt. Wer mit Krypto spielen will, muss zu einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis wechseln, und damit zu einem Anbieter ohne OASIS, ohne LUGAS, ohne deutsches Limit, ohne deutsche Aufsicht und ohne deutsche Gerichtsbarkeit.

Die sechs Whitelist-Anbieter in der Übersicht unterscheiden sich untereinander in Marke, Sitz und Datum der Erlaubnis, nicht in der Frage der Krypto-Zahlung. Die vier Offshore-Anbieter unterscheiden sich in behaupteter Lizenz, Sitz und Wettprogramm, und sie nehmen Krypto, weil sie sich außerhalb des deutschen Systems positionieren. Beide Gruppen werden hier beschrieben, weil sie in der Suche vorkommen, aber sie sind keine Alternativen. Sie sind zwei Rechtswelten mit unterschiedlichen Schutzregeln, und der Wechsel zwischen ihnen ist keine Frage der Quote oder des Bonus, sondern eine Frage der eigenen Bereitschaft, auf den deutschen Schutz zu verzichten.

Wer das nicht will, hat die Auswahl zwischen den sechs Whitelist-Anbietern und zahlt mit Überweisung, Karte oder einem E-Wallet auf den eigenen Namen. Wer das will, hat die Auswahl zwischen Offshore und akzeptiert, dass die nächste Auszahlung über eine Wallet läuft, die auf einer öffentlichen Blockchain sichtbar ist, an einen Anbieter, der keiner deutschen Aufsicht untersteht. Die GGL hat am 17. September 2026 vor dieser Wahl gewarnt, der Generalanwalt am EuGH hat in seinen Schlussanträgen die Möglichkeit offengelassen, dass zivilrechtliche Rückforderungen gegen nicht zugelassene Anbieter greifen, und der Bundesgerichtshof hat die Frage dem EuGH vorgelegt. Eine Garantie ist keines von beiden. Wer spielt, spielt mit offenen Karten.

Häufig gestellte Fragen

Können Sportwetten in Deutschland mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen bezahlt werden?

Nein. § 6b Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 lässt nur Zahlungen von einem Konto zu, das auf den eigenen Namen lautet und bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut geführt wird. Kryptowährungen fallen nicht darunter, und kein GGL-gelisteter Wettanbieter akzeptiert sie. Wer dennoch mit Bitcoin einzahlt, landet bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis, und das ist unerlaubtes Glücksspiel im Sinne von § 4 Absatz 1 GlüStV.

Warum akzeptiert kein Wettanbieter auf der GGL-Whitelist Krypto-Zahlungen?

Weil die Whitelist an § 6b Absatz 4 GlüStV 2021 gebunden ist und diese Norm Zahlungen nur von namentlich zugeordneten Konten bei Geldwäschegesetz-pflichtigen Instituten erlaubt. Kryptowährungen sind nach § 1 Absatz 11 Satz 4 KWG digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank emittiert wurde, und sie lassen sich über Wallet-Adressen nicht zweifelsfrei einer Person zuordnen. Die Aufnahme in die Whitelist setzt voraus, dass der Anbieter diese Vorgaben einhält, und das schließt Krypto-Zahlungen aus.

Was bedeutet „ohne OASIS“ oder „ohne LUGAS“ bei Krypto-Wettseiten für den Schutz der Spielenden?

Es bedeutet, dass weder die bundesweite Spielersperre noch die Limitdatei für das 1.000 €-Monatslimit greifen. Eine Selbstsperre bei einem Offshore-Anbieter sperrt nur dieses eine Konto, der nächste Anbieter sieht die Sperre nicht, und die GGL-Limitdatei, die das Parallel-Spiel über mehrere Anbieter hinweg kontrolliert, ist auf diesen Plattformen nicht angeschlossen. Der „Schutz ohne OASIS“ ist die Abwesenheit des Schutzes, nicht eine mildere Form davon.

Welche Rechte bestehen bei einem Streit mit einem Krypto-Wettanbieter ohne deutsche Erlaubnis?

Keine deutschen Rechte im Verwaltungs- oder Aufsichtsweg, weil die GGL für unerlaubte Anbieter nicht zuständig ist und OASIS sowie LUGAS nicht angeschlossen sind. Im Zivilweg ist die Rechtslage offen: Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Rückforderung entgegensteht, und der Generalanwalt hält eine Rückzahlungspflicht in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 grundsätzlich für möglich. Eine Garantie auf Rückzahlung ist das nicht, der Ausgang des Verfahrens ist offen.

Wie behandelt das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 Bitcoin steuerlich?

Das Schreiben vom 10. Mai 2022 hat die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin erstmals verbindlich geregelt. Danach sind Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, die nach einer Haltedauer von einem Jahr erzielt werden, steuerfrei; davor fallen sie unter die Regelungen zu privaten Veräußerungsgeschäften. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist entschieden, dass beim Kauf und Verkauf keine Mehrwertsteuer anfällt, und das BMF hat das am 27. Februar 2018 bestätigt.

Wie berechnet sich eine Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was ändert ein schwankender Kurs daran?

Eine Wette zum Einsatz E und zur Quote Q zahlt im Erfolgsfall E × Q zurück, der Reingewinn vor Steuer ist E × (Q − 1). Bei einer Quote von 2,10 und einem Einsatz von 50 € sind das 105 € Rückzahlung und 55 € Gewinn. In Krypto wird der Einsatz zum Zeitpunkt der Einzahlung in die jeweilige Währung umgerechnet, und die Auszahlung erfolgt zum Wechselkurs im Auszahlungszeitpunkt. Dazwischen liegende Kursschwankungen verändern den Euro-Wert des Gewinns, im Positiven wie im Negativen, und können einen Wettgewinn vollständig aufzehren.

Inhalt erstellt vom Team «tenniswetteninfo»