Cookie-Richtlinie – tenniswetteninfo

Wer auf tenniswetteninfo Tennis-Wetten nachschlägt, soll nicht im Dunkeln darüber bleiben, welche Daten dabei auf seinem Gerät abgelegt werden. Die folgende Übersicht beschreibt die Cookie-Kategorien, ihre Aufgaben und den Weg, eine Einwilligung zu widerrufen. Die Rechtsgrundlage liefert § 25 Abs. 1 TDDDG; danach ist für das Speichern und das Auslesen von Daten im Endgerät grundsätzlich Ihre Einwilligung nötig. Was als Einwilligung zählt, bestimmen die DSGVO (Art. 4 Nr. 11: freiwillig, bestimmt, informiert, unmissverständlich) und Art. 7. Mitgemeint sind Local Storage, Session Storage und Tracking-Pixel.

Streng notwendige Cookies

Notwendig sind Cookies dann, wenn die Seite ohne sie nicht arbeiten kann – zum Beispiel, um Ihre Banner-Auswahl zu behalten, eine Sitzung zuzuordnen oder Angriffe per CSRF abzuwehren. § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG nimmt sie von der Einwilligungspflicht aus, soweit sie für einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich sind. Sie halten sich für die Dauer der Sitzung, spätestens nach zwölf Monaten sind sie weg.

Funktionale Cookies

Funktional heißt: nützlich, aber verzichtbar. Beispiele sind die Spracheinstellung, die Wahl zwischen hellem und dunklem Design oder der Merkzettel für zuletzt besuchte Seiten. Dafür fragen wir nach § 25 Abs. 1 TDDDG vorher ausdrücklich, und Sie können Ihr Ja jederzeit zurücknehmen.

Analytische Cookies

Mit Statistik wollen wir sehen, welche Artikel zu Tennis und anderen Sportarten gelesen werden. Ungekürzte IP-Adressen oder Profile über mehrere Seiten hinweg gibt es bei uns nur, wenn Sie das ausdrücklich erlaubt haben – und diese Erlaubnis holen wir getrennt im Banner ein, mit Laufzeit zu jedem Cookie.

Marketing-Cookies

Marketing-Cookies dienen dazu, Inhalte nach Ihren Interessen zu zeigen und den Erfolg von Kampagnen zu messen; dabei tauschen Anbieter mitunter Daten aus und legen Profile an. Wir setzen sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Ohne sie bleibt die Seite voll nutzbar, nur eben ohne Personalisierung.

Einwilligung widerrufen

Sie müssen sich nicht an Ihre erste Entscheidung halten: Über den Link im Seitenfuß öffnen Sie das Banner neu und ändern die Auswahl. Wer es direkt im Browser tun möchte, findet hier die Anleitungen der Hersteller:

Wer notwendige Cookies entfernt, muss sich eventuell neu anmelden und das Banner erneut beantworten. Der Widerruf gilt nur für die Zukunft.

Zuständige Aufsicht

Kontrolliert wird die Einhaltung von DSGVO und TDDDG durch die Datenschutzaufsicht des Landes, in dem der Betreiber sitzt. Nach Art. 77 DSGVO dürfen Sie sich auch an die Aufsicht in Ihrem eigenen Bundesland wenden. Für Verstöße gegen die Einwilligungspflicht kann ein Bußgeld bis zu 300.000 € verhängt werden.

Stand: Oktober 16, 2026.

Inhalt erstellt vom Team «tenniswetteninfo»